Zuspitzung der Konfrontation zwischen der westlichen Welt und Russland im Kontext des stabilen Systems des Antarktis-Vertrages

15:43 25.04.2023 • Valery Lukin , Leiter des Referats für die Zusammenarbeit mit den Verwaltungsgremien des Systems des Antarktis-Vertrages im Logistik-Zentrum der Russischen antarktischen Expedition des Forschungsinstituts für Arktis und Antarktis des Staatsdienstes für Hydrometeorologie und Umweltüberwachung (Sankt-Petersburg)

Rasche Veränderungen der gegenwärtigen Weltordnung üben einen wesentlichen Einfluss nicht nur auf die Innen- und Außenpolitik einzelner, sogar der am meisten isolierten Staaten, sondern auch auf große geografische Regionen des Planeten aus. Eine davon ist die Antarktis, die etwa 42,5 Mio. km2 um das Südpol und ca. 1/10 des Planeten einnimmt. Das ist ein Gebiet der Erde ohne Staats- und Zollgrenzen, das keine ständige Bevölkerung, keine Industrie, keine Landwirtschaft, keine Transportkommunikationen, keine urbanisierten Ansiedlungen und Militärstützpunkte hat und unter der internationalen Verwaltung steht. Die letztere wurde durch den Antarktis-Vertrag vom 1. Dezember 1959 (im Weiteren - Vertrag) und durch andere regionale Akten des Völkerrechtes begründet, die zum System des oben genannten Vertrages gehören. Trotz ihrer Einmaligkeit und natürlicher Isolation bleibt Antarktis nach wie vor unter dem Einfluss der Weltpolitik und Wirtschaft.

Anfang des 21. Jahrhunderts hat die internationale Gemeinschaft die wichtigsten Herausforderungen für ihre Sicherheit formuliert. Das sind die internationalen politischen und wirtschaftlichen Krisen, Gefahr des nuklearen Krieges und der großdimensionalen technologischen Katastrophen, Einwürfe der Information in den Raum der Internetnetze, gigantische Naturkatastrophen, Pandemien der bakteriellen und Viruserkrankungen und globaler Klimawandel. 2019 wurde die Welt durch die längst vergessene globale Gefahr – Pandemie der Viruserkrankung erschüttert. Diesmal war es Coronavirus, eine Erkrankung, gegen die damals noch keine wirksamen Arzneien und Vakzinen entwickelt wurden. Für antarktische Stationen, in denen die Möglichkeiten der Behandlung und der Evakuierung eingeschränkt sind, war dieses Virus besonders gefährlich. Dieser Präzedenzfall ist für weitere Entwicklung der Weltgemeinschaft, darunter auch in der Antarktis sehr wichtig, weil die Welt vor der Entstehung einer ähnlichen globalen und noch gefährlicheren Art der Virusinfektion nicht gesichert ist.

Es war schwer anzunehmen, dass die spezielle Militäroperation Russlands in der Ukraine, die am 24. Februar 2022 angefangen wurde, so eine großdimensionale Reaktion der internationalen Gemeinschaft mit den Folgen auslösen wird, die auf viele Lebensbereiche der Menschheit auswirken wird. Es war unmöglich, vorauszusehen, wie vielfältig Direkt- und Rückverbindungen im internationalen Wirtschaftssystem sind. Die Reaktion der kollektiven westlichen Welt auf die russische Militäroperation, die mehrere tausend Kilometer von der Antarktis entfernt ist, erwies sich überraschend und fand das Echo in der südlichen Polargemeinschaft. In wie weit die 60jährige „antarktische Immunität“ gegenüber neuen Herausforderrungen der globalen Weltordnung beständig wird, wird die Zeit zeigen, aber unser Land muss seine Position in dieser Frage begründen und sie auf verschiedenen Plattformen der internationalen Gemeinschaft verfechten.

Antarktis in der gegenwärtigen internationalen Gemeinschaft

Am 24. Februar 2022 ereigneten sich die Entwicklungen, die die ganze Welt erschüttert haben. Die aussichtslosen Verhandlungen auf den Plattformen „Russland-USA“, „Russland-NATO“, „Russland-OSZE“, die Anfang 2022 in verschiedenen europäischen Städten geführt wurden, zwangen die Diplomaten ihren Platz an die Soldaten abtreten, als Russland die spezielle Militäroperation zur Entmilitarisierung und Entnazifizierung der Ukraine begonnen hat, um die Sicherheit unseres Staates zu gewährleisten und den Volksrepubliken Donezk und Lugansk entsprechend den zwischenstaatlichen Vereinbarungen militärisch zu helfen. Darauf folgte recht scharfe Reaktion der USA, der Europäischen Union und ihrer Verbündeten. Die Internationale Gemeinschaft wurde vor die Wahl gestellt: die USA in ihrer Hegemonie, die Welt alleine zu regieren, oder darauf einwilligen, dass die Welt multipolar ist und die Position Russland zu unterstützen. Diese Konfrontation betraf praktisch alle Lebensbereiche. In dieser Situation ist es sehr schwer, die Neutralität zu wahren und siegen wird derjenige, wer die Unterstützung des eigenen Volkes und des großen Teils der internationalen Gemeinschaft bekommen wird.

Es hat sich zugleich herausgestellt, dass auf der Erde noch ein großes Gebiet geblieben ist, das von den Herden der zwischenstaatlichen Spannungen frei ist – das ist die Antarktis. Der Internationale Vertrag wurde am 1. Dezember 1959 in Washington von den Leitern der 12 Regierungsdelegationen solcher Staaten wie Australien, Argentinien, Belgien, Neu Seeland, Norwegen, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, UdSSR, USA Frankreich, Chile, Südafrikanische Union, Japan unterzeichnet. Sie haben in die südliche Polarregion ihre nationalen Expeditionen entsandt, um nach dem Programm des Internationalen Geophysischen Jahres 1957-1958 zu forschen und erklärten das Gebiet, das südlich von der Parallele 60º südlicher Breite liegt, zur Region der internationalen Kooperation, der Forschung und des Umweltschutzes. Dort wurden die Atomexplosionen und die Endlagerung des radioaktiven Materials verboten.

Dieser Vertrag wurde zum ersten völkerrechtlichen Nachkriegsakt über Abrüstung und Verbot der Atomwaffentests. Er wurde mitten im Kalten Krieg verabschiedet, als er zu jedem Zeitpunkt sich in den „nuklearen heißen Krieg“ verwandeln konnte. Aber auch in dieser gefährlichen Zeit waren sich sowjetische und amerikanische Diplomaten bewusst, dass auf dem Planeten mindestens eine Region bleiben soll, die von der internationalen Konfrontation frei ist. Das umso mehr, dass unsere Länder in der Antarktis in die gegenseitigen Zugeständnisse nicht sonderlich einzuwilligen brauchen, in manchen politischen Fragen fielen sowjetisch-amerikanische Positionen zusammen. Das betraf in erster Linie die territorialen Ansprüche in der Antarktis, die sieben Staaten erklärt haben. Das gibt die Zuversicht, dass die neue Welle der Russenfeindlichkeit und verschiedenen politisch-ökonomischen Sanktionen gegen unser Land diese Region nicht betreffen wird.

Der Vertrag ist keine UNO-Struktur, sondern existiert als eine eigenständige internationale Organisation. Laut dem Artikel IX treffen sich die Parteien seit 1961 regelmäßig zu den sogenannten konsultativen Beratungen über den Antarktis-Vertrag. Die dort beschlossenen Empfehlungen wurden auf die Lösung der aktuellen Aufgaben der antarktischen Gemeinschaft gerichtet, darunter auch auf die Erarbeitung abgestimmter Antworten auf neue Herausforderungen der weltweiten Prozesse an die südliche Polarregion. Die von der Konsultativberatung beschlossenen Empfehlungen traten in Kraft, nachdem alle Beratungsparteien sie nach den in ihren Staaten geltenden Verfahren gebilligt haben.

Seit 1996 wurden statt der Empfehlungen auf der konsultativen Beratung Maßnahmen, Resolutionen und Beschlüsse gefasst. Einige Maßnahmen traten gleich nach ihrer Billigung durch die Regierungen der Beratungsparteien in Kraft. Konsultative Beratung bleibt nach wie vor das Oberste Verwaltungsgremium des Vertrages. Am 1. September 2004 wurde in Buenos-Aires (Argentinien) das Sekretariat des Antarktis-Vertrages gegründet. Es ist hervorzuheben, dass diese internationale Organisation mit ihrer Tätigkeit die Konsultative Beratung des Antarktis-Vertrages nicht ersetzt. Das Sekretariat ist nicht berechtigt, zwischen den Tagungen Beschlüsse zu fassen. Es soll die ordentlichen Sitzungen der Konsultativen Beratung des Antarktis-Vertrages vorbereiten, einschließlich Übernahme und Verbreitung der vorbereiteten Dokumente an die Parteien des Vertrages, die auf der nächsten Konsultativen Beratung des Antarktis-Vertrages vorgelegt werden, ihrer Übersetzung in die offiziellen Sprachen des Vertrages, der Vorbereitung und die Publikation der Schlussberichte der Konsultativen Beratung des Antarktis-Vertrages.

Die antarktische Gemeinschaft, die während des Internationalen geophysischen Jahres gebildet wurde, stellte seit 60 Jahren das geschlossene internationale Kollektiv dar, das von dem gemeinsamen Ziel vereint wurde – Untersuchung und Erschließung des südlichen Polargebiets des Planeten. Nachdem offizielle Vertreter der 12 Gründungsländer den Vertrag unterzeichnet haben, wurde seine Zusammensetzung bis 54 Staaten erweitert, die auf verschiedenen Kontinenten liegen. In diesen Staaten leben über 66 Prozent der Bevölkerung des Planeten, sie werden als Führungsstaaten im wissenschaftlich-technischen Fortschritt anerkannt und produzieren über 77 Prozent des Bruttoprodukts der Welt. Nur die Konsultativparteien des Vertrages können Beschlüsse fassen oder gegen sie Veto verhängen. Dieser Status wird nur jenen Parteien gewährt, die die aktiv wirkenden nationalen antarktischen Programme bzw. wissenschaftlichen Stationen in dieser Region haben.

Neben den 12 Gründungsländern haben heute Polen (1977), Deutschland (1981), Brasilien (1983), Indien (1983), Uruguay (1985), VR China (1985), Italien (1987), Spanien (1988), Schweden (1988), Finnland (1989), Republik Korea (1989), Peru (1989), Ecuador (1990), Niederlande (1990), Bulgarien (1998), Ukraine (2004) und Tschechien (2013) den Status der Konsultativparteien. Die übrigen 25 Teilnehmerstaaten des Vertrages (zu 2021) haben den Status der nicht konsultativbezogenen Parteien und nehmen an den ordentlichen Konsultativberatungen als Beobachter teil. Dazu gehören Dänemark (1965), Rumänien (1971), Papua New Guinea (1981), Kuba (1984), Ungarn (1984), Österreich (1987), Griechenland (1987), KVDR (1987), Kanada (1988), Columbia (1989), Schweiz (1990), Guatemala (1991), Slowakei (1993), Türkei (1996), Venezuela (1999), Estland (2001), Belarus (2006), Monako (2008), Portugal (2010), Malaysia (2011), Pakistan (2012), Island (2015), Kasachstan (2015), Mongolei (2015) und Slowenien (2019).

Seit 1982 und bis 1988 drängte die Gruppe der blockfreien Staaten mit Malaysia und Sri Lanka an der Spitze darauf, die Fragen der Bildung des Antarktis-Komitees der UNO in die Tagesordnung der UNO-Vollversammlungen aufzunehmen. Laut ihrem Vorschlag sollte dieses Komitee den „antarktischen Klub der privilegierten reichen Staaten des Planeten“ ablösen, unter dem sie die Teilnehmerstaaten des Vertrages meinten. Somit sollte die Tätigkeit des Komitees, das vorgeschlagen wurde, auf die Umsetzung des Konzepts des gemeinsamen Erbes der Menschheit gerichtet werden. Dieser Vorschlag wurde von den führenden Konsultativparteien des Vertrages (USA, UdSSR, Vereinigtes Königreich, Frankreich u.a.) nicht unterstützt. Die Positionen dieser Staaten beruhten auf dem Artikel XII des Vertrages, der ihn für den Beitritt jeden UNO-Mitgliedstaates, aber nach der Abstimmung mit allen Konsultativparteien berechtigt, die auch keine UNO-Mitglieder der UNO sind. Im Ergebnis der 7jährigen Diskussion wurde beschlossen, dass die Tätigkeit des Vertrages den Vorschriften der UNO-Charta nicht widerspricht. Die Information über die Sachlage im System des Antarktis-Vertrages (im Weiteren – Vertragssystem) soll in einem der Komitees der UN-Vollversammlung alle zwei Jahre angehört werden. Diesen Bericht legt die USA-Delegation – Depositär Staat des Vertrages vor.

Sicherlich hat jede Vertragspartei eigene nationalen Interessen in dieser Region, aber seine allgemeinen Grundsätze überwogen immer die Interessen einzelner Staaten. Wird die antarktische Gemeinschaft die nächste Probe überstehen, vor der die moderne Weltordnung sie gestellt hat?

Die neue Herausforderung an den Vertrag veranlasste die antarktische Gemeinschaft, ihre Aufmerksamkeit auf dem Umweltschutz und dem Einfluss des globalen Klimawandels auf die antarktische Region zu konzentrieren. Während der XL. Konsultativberatung, die 2017 in der chinesischen Hauptstadt Peking stattgefunden hat, haben die Veranstalter dieses internationalen Forums das Treffen der höchsten Ebene „Unsere Antarktis: Schutz und Nutzung“ durchgeführt. Der außerordentliche und Bevollmächtigte Botschafter der russischen Föderation in der VR China A.I. Denisow erklärte: „Man darf nicht vergessen, dass die wichtigsten Ziele und Aufgaben des Antarktis-Vertrages von 1959 in seinen Artikeln I-IV dargelegt sind: Erhaltung des Friedens und der Stabilität in der Antarktis, Sicherung der Voraussetzungen für die Forschungsaktivitäten sowie die höchstmögliche Entwicklung der internationalen Kooperation zu diesem Zweck. Wie wir es uns vorstellen, treten die Herausforderungen, die das Wesen des Systems des Antarktis-Vertrages betreffen, in den Vordergrund.“ Somit machte Russland die Teilnehmer der Konsultativberatungen darauf aufmerksam, dass die Fragen der Politik und des Rechtes, der Forschung und der Expeditionsforschungen nach wie vor im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der antarktischen Gemeinschaft stehen müssen. Unter manchen Delegierten stieß die Rede des russischen Botschafters auf offene Ablehnung. Offiziell wurde aber die russische Position nicht kritisiert.

In Weiterentwicklung ihrer Meinung legte die russische Delegation auf der XLII. Konsultativberatung in Prag 2019 das Arbeitsdokument „Antarktis-Vertrag in der sich ändernden Welt“ vor. Für einige Delegierte lauteten die russischen Vorschläge als eine überraschende Offenbarung, weil in diesem Dokument die heutigen wunden Punkte der antarktischen Gemeinschaft öffentlich zur Sprache gebracht wurden. Darin wurden moderne Herausforderungen an das geltende Vertragssystem aufgelistet und analysiert. Sie bestehen in:

- Wachsender Zahl der Konsultativparteien und folglich der Komplizierung des Schemas der Entscheidungen im Antarktis-Vertrag;

- Dem externen Druck auf das entstandene Verwaltungsverfahren der Antarktis;

- Der fortschreitenden Politisierung der wissenschaftlich-technischen und Naturschutzprobleme der Tätigkeit in der Antarktis;

- Dem wachsenden Interesse für die Probleme der intensiveren Nutzung der Ressourcen der Antarktis, die „ausgesetzte“ Nutzung der Mineralressourcen der Region inklusive;

- Den Problemen mit dem fortschreitenden Prozess der Unterstützung der Maßnahmen der Konsultativberatung und ihrer Effizienz.

Manche Politologen behaupten, dass der Vertrag seine historische Mission schon erfüllt hat und durch einen neuen Akt des Völkerrechtes abgelöst werden soll. Wachsende Widersprüche und Spannungen in der gegenwärtigen internationalen Politik führen dazu, dass die Grundlagen des politisch-rechtlichen Status der Antarktis selbst, darunter auch ihr Eckpfeiler – Artikel IV des Vertrages in Zweifel gestellt werden, der die Gebietsansprüche in der Region regelt. Sie wurden in verschiedenen Jahren in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts von den Regierungen des Vereinigten Königreiches, Neu Seelands, Australiens, Norwegens, Frankreichs, Argentiniens und Chiles gestellt.

Der Autor nahm an, dass die antarktische Gemeinschaft unbedingt vor neue Herausforderungen gestellt wird, deshalb soll das entstandene internationale System der Antarktis-Verwaltung nicht nur nach den neuen Antworten darauf suchen, sondern ihnen operativ vorweggreifen.

Zwar wurde die russische Position von allen Konsultativparteien nicht unterstützt, wurde jedoch in den fünfjährigen strategischen Entwicklungsplan der Konsultativberatung des Antarktis-Vertrages aufgenommen. Um diesen Plan zwischen den Tagungen zu realisieren, veranstaltete das Außenministerium Russlands Anfang 2020 in Moskau die Arbeitsberatung der Delegationen der 12 Gründungsstaaten des Vertrages. Dort hat Russland ausführlicher als in Prag seine Position vorgestellt und erläuterte die Notwendigkeit, die bestehenden Herausforderungen für den Vertrag gemeinsam zu diskutieren und die erforderlichen Gegenmaßnahmen zu erarbeiten.

Ein Teil der Delegationen hat unsere Vorschläge unterstützt, andere enthielten sich der Kommentare, die dritten hatten Einwände gegen diesen Ansatz und meinten, dass die bestehenden wichtigen Ziele der Konsultativberatung (Umweltschutz und Klimawandel) dem modernen Trend in der Tätigkeit der antarktischen Gemeinschaft entsprechen. Die meisten Einwände betrafen die Themen der übermäßigen Politisierung der Tätigkeit einiger Gremien des Vertragssystems. Es ist allerdings bekannt, dass politisch-rechtliche Fragen ausschließlich im Rahmen der ordentlichen Konsultativberatungen diskutiert werden können.

Neue Herausforderungen für den Antarktis-Vertrag

Wirtschaftliche Aktivitäten in der Antarktis sind auf die Gewinnung der biologischen Ressourcen und den Tourismus eingeschränkt. Die Nutzung der genetischen Ressourcen der lebendigen Organismen, die in der Antarktis gegenwärtig heimisch sind, hat noch den experimentellen wissenschaftlichen, aber nicht gewerbemäßigen Charakter. Deshalb üben die internationalen wirtschaftlichen Probleme einen unbedeutenden Einfluss auf die Antarktische Region aus. Zum letzten Mal wurde der Waffeneinsatz in der Antarktis noch in den 40er Jahren des 20. Jahrhunderts registriert, anschließend wurde die Region entmilitarisiert. Naturkatastrophen mit dem globalen Charakter, wie etwa Vulkaneruptionen, katastrophale Erdbeben und Tsunami gehen an der Antarktis vorbei. Daher meinen einige Experten, dass die globale Bedrohung für die südliche Polarregion globaler Klimawandel ist.

Jedoch war die antarktische Gemeinschaft 2020 um die Verbreitung der Corona-Pandemie sehr besorgt.

Nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation der UNO bedeutet der Terminus „Pandemie“ die Epidemie der bakteriellen oder Viruserkrankungen, die sich auf den großen Gebieten ungeachtet der Staatsgrenzen ausbreiten. Die Menschheitsgeschichte hat mehrere Pandemien erlebt: Pest, Pocken, Cholera, AIDS, verschiedene Grippestammen usw. Sie „besetzten“ mehrere Staaten und befielen die meiste Bevölkerung darunter auch mit dem letalen Ausgang. Im 20. Jahrhundert fand die Medizin in Regelfall effiziente Mittel der Diagnostik, der Behandlung und der Prophylaxe dieser Krankheiten.

Im laufenden Jahrhundert wurden auf dem Planeten sechs verschiedene Pandemien registriert. Das waren:

- Atypische Pneumonie SARS 2002-2003;

- Schweinegrippe A/HINI 2009-2010;

- Nahöstliches Corona-Virus MERS 2012-2015;

- Vogelgrippe H5N1/H7N9 2003-2017;

- EBOLA-Fieber 2014-2016;

- Corona-Virus SARS-CoV seit 2019 bis heute.

Die ersten fünf befielen die Bevölkerung in 16 von den 168 Ländern. Die Gesamtzahl der Erkrankten betrug 865 bis 163 371 Menschen in verschiedenen Pandemien, die Verstorbenenzahl betrug 450-16 449 Mann.

Nach dem Ausmaß ist COVID-19 mit den früheren Pandemien nicht zu vergleichen Seit 2019 erfasste diese Erkrankung alle Kontinente, 215 Staaten, in denen im Laufe der zwei Jahre 492 339 415 Erkrankte und 6 165 901 Verstorbene registriert wurden.

Bekanntlich begann diese Pandemie im Südosten Chinas, deshalb traf die Leitung der Arktischen und Antarktischen Administration dieses Staates äußerst harte organisatorische Maßnahmen, um die Übertragung des pathogenen Virus nach Antarktis zu verhindern. Danach folgten entsprechende Empfehlungen des Verwaltungsrates der nationalen Antarktischen Programme, die während der Vorbereitung auf die Unternehmen der Saison 2020-2021 realisiert werden.

Bis zum 10. Dezember 2020 haben die Quarantänemaßnahmen ihre positiven Ergebnisse gezeigt.

Aber am nächsten Tag wurde aus der chilenischen antarktischen Station „O´Higgins“ das gesamte Personal und ein Teil der Schiffsbesatzung, die chilenische Spezialisten zum Arbeitsort gebracht hatte, evakuiert. Am 14. Dezember 2021 wurde der Ausbruch der Corona-Erkrankung auf der belgischen Saisonstation „Prinzessin Elizabeth“ festgestellt. Dort erkrankten 16 von den 25 Mitarbeitern des Personals. Zur gleichen Zeit wurden auf der Station „Maitri“ (Indien), „Nowolasarewsnaya“ (Russland) und bei einem Mitglied des Flugzeuges DC-3 (BT-67) „Turbobassler“ positive Corona-Tests festgestellt, das war der vollkommenen Einhaltung des medizinischen Protokolls, das die Länder mit dem Programm „DROMLAN“ beschlossen haben, zu verdanken. Am 21. Januar 2021 wurden Mitarbeiter der argentinischen Station „Esperanza“ mit diesem Virus infiziert. Das sind nur die Tatsachen, die anderen Mitgliedern der antarktischen Gemeinschaft offiziell mitgeteilt wurden.

Somit kam Corona-Virus auf den sechsten Kontinent. Und doch brachten ernsthafte Quarantänemaßnahmen, die die nationalen antarktischen Programme beschlossen haben, positive Ergebnisse, dort erfuhr die Krankheit keinen umfassenden Maßstab. Das umso mehr, dass auf den antarktischen Stationen gegenwärtig moderne Diagnostik- und Behandlungsmittel vorhanden sind. Das gesamte Expeditionspersonal wird vor der Abfahrt verbindlich geimpft.

Ende Februar-Anfang März 2022 drangen politische Fragen in die alltäglichen Probleme der Expeditionen in der Antarktis und in die Vorbereitung der XLIV. Konsultativberatung, die am 23. Mai-2.Juni 2022 in Berlin stattfand, überraschend ein.

Bis vor Kurzem konnte sich die antarktische Gemeinschaft nicht einmal vorstellen, dass ihr die Militärkonflikte drohen werden, die sich weit von dem Antarktis-Vertrag abspielen, und die politisch-ökonomischen Widersprüche zwischen einzelnen Konsultationsparteien zum Diskussionsproblem zwischen einzelnen Konsultationsparteien werden können.

Die heutige Weltordnung ändert sich rapide. Traditionelle Postulate der internationalen Politik und Diplomatie nehmen einige Staatschefs als Rudimente der vergangenen Epoche wahr. Ihrem Beispiel folgen einzelne Vertreter der Wissenschaft.

Bereits am Tag des Beginns der speziellen Militäroperation in der Ukraine hat der Leiter der ukrainischen antarktischen Station „Akademik Vernadski“ unter allen antarktischen Stationen, einschließlich der Stationen der russischen antarktischen Expedition, über Internetkanäle den Vorschlag über die Notwendigkeit, die russische Aggression in der Ukraine offiziell zu verurteilen und sein Land im Kampf für seine Staatssouveränität zu unterstützen, unterbreitet. Diese Botschaft war der erste und noch der einzige Präzedenzfall im Vertragssystem.

In der Geschichte dieses völkerrechtlichen Akts gibt es einige Beispiele der Militärkonflikte zwischen einigen Konsultativparteien, die sich außerhalb des Vertrages abspielten. 1978 brach die Konfrontation zwischen den Streitkräften Argentiniens und Chiles im Raum Beagle-Meerenge am Feuerland aus. 1982 brach der weit bekannte britisch-argentinischer Konflikt auf Falkland Island (Islas Malvinas) und auf der South Georgea Insel aus. 2017 geschah in Tibet schon die dritte Militärkonfrontation zwischen Indien und China. Noch mehr ähnliche Beispiele kann man über die Mitwirkung der meisten Konsultativparteien in den bewaffneten Konflikten in Asien, Afrika, Lateinamerika und in Europa auf dem Balkan in den Staaten, die an dem Vertrag nicht teilnehmen, anführen.

Einige der Konsultativparteien des Vertrages (unter anderem RSA, 1962-1990) standen unter den mehrjährigen Wirtschaftssanktionen mehrerer Staaten der internationalen Gemeinschaft. Diese Entwicklungen wiederspiegelten sich gar nicht in den Diskussionen, die damals in der Konsultativberatung geführt wurden, ihre Teilnehmer baten die Gemeinschaft und die Expeditionen ausländischer antarktischer Stationen nie um die politische Unterstützung ihrer Regierungen. Somit war das Vorgehen des Leiters der ukrainischen Station offenkundige Bestätigung der geltenden Politisierung jener Arten der Tätigkeit des Vertragssystems, die von der Politik frei sein müssen. Was war der Grund dafür? War das die mangelnde Kenntnis des Vertragssystems oder der Wunsch, der eigenen Führung in Kiew Gefallen zu tun und politische Treuergebenheit dem „Maidan der Unabhängigkeit“ hervorzuheben? Darauf kann nur die ukrainische Seite antworten.

Den nächsten „Bezinschöpfer“ warf in das Feuer der Russenfeindlichkeit der neuseeländische Professor der Uni Canterbury Alan Hemmings. In seinem Artikel1, der auf der Site „The Polar Connection“ am 18. März 2022 veröffentlicht wurde, hat er die antarktische Gemeinschaft aufgefordert, Russland aus dem Vertrag auszuschließen, unsere Regierungsdelegation zur XLIV. Konsultativberatung in Berlin nicht zuzulassen und für russische Schiffe und Flugzeuge die Häfen in Chile, Argentinien und RSA während ihrer Fahrten und Flüge nach Antarktis und zurück zu sperren.

Es ist wichtig zu betonen, dass solche Diskriminierungsmaßnahmen noch nicht amtlich, aber nicht im Namen der Regierung vorgeschlagen werden. Sie wurden aber von dem prominenten neuseeländischen Experten – Vertreter des Staates, der einer der Mitbegründer des Vertrages ist, gemacht. Es ist nicht bekannt, wessen Meinung dieser Autor widergibt. Man darf nicht vergessen, dass Neu Seeland eine der sieben Weltmächte ist, die in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts seine territorialen Ansprüche in Antarktis erklärt hat. Artikel IV des Vertrages hat solche Ansprüche nicht abgeschafft, nur sie „aufs Eis gelegt“. Deshalb unternehmen die meisten dieser Antragssteller verschiedene Schritte, um jeden Anlass für die Stärkung ihrer territorialen Ansprüche zu nutzen. In diesem Falle darf man nicht außer Acht lassen, dass russische Spezialoperation in der Ukraine missbraucht werden kann, um den Vertragstext zu revidieren. Selbstverständlich ist der neuseeländische Professor rechtlich besser als der ukrainische Polarforscher gebildet. Jedoch sind sie in ihren Ansätzen in den Fragen der Russlandfeindlichkeit einheitlich.

Betrachten wir reale Möglichkeiten für die Realisierung der neuseeländischen Vorschläge. Keiner der 14 Artikel sieht das Verfahren für den Ausschluss einer Vertragspartei aus seinen Teilnehmern vor. Im Artikel XII des Vertrages sind die Möglichkeit des Austritts (aber nicht des Ausschlusses!) einer Partei und das Verfahren für die Änderung bzw. Abänderungen am Vertragstext vorgesehen. Diese Beschlüsse können nur im Konsens der Konsultativberatung gefasst werden, dessen Status im Artikel IX bestimmt ist. Da die Russische Föderation, die die Rechtsnachfolgerin der UdSSR im Vertrag ist, seine Konsultativpartei bleibt, kann unser Land aus den Teilnehmern dieses völkerrechtlichen Aktes nicht ausgeschlossen werden, wenn auch alle anderen Konsultativparteien damit einverstanden sind, weil solche Regelung keinen Konsens haben wird.

Das Verbot für russische Regierungsdelegation, an der XLIV. Konsultativberatung in Berlin teilzunehmen, hat kein positives Ergebnis. Die eventuelle Verweigerung der Einreisevisa für die Teilnehmer russischer Delegation durch die Bundesregierung, wird durch die Beteiligung der offiziellen Vertreter der Botschaft der Russischen Föderation in Deutschland aufgehoben werden. Der Hinweis des neuseeländischen Autors auf das Beispiel, als andere Ratsteilnehmer (Dänemark, Island, Kanada, Norwegen, USA, Finnland, Schweden) sich geweigert haben, an der Sitzung des Arktischen Rates unter dem russischen Vorsitz 2022 teilzunehmen, hat mit der XLIV. Konsultativberatung nichts Gemeinsames. Russland hat keiner Regierungsdelegation dieser Länder die Einreisevisa für die Beteiligung an dem Arktischen Rat verweigert, die Entscheidung über den Verzicht an der Sitzung teilzunehmen war von den Regierungen dieser Staaten im Zusammenhang mit der speziellen Militäroperation Russlands in der Ukraine selbstständig getroffen.

Und noch mehr: in der praktischen Tätigkeit befasst sich der Arktische Rat nur mit den Fragen der nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung der Arktischen Region, darunter auch mit dem Leben der indigenen Völker, die auf diesem Gebiet leben, sowie mit der Erhaltung der Umwelt. Die Fragen der Politik, des Rechtes, der militärischen Aktivitäten, der Verkehrs- und Informationskommunikationen, der Erkundung und Nutzung der Naturressourcen usw. liegen außerhalb der Kompetenz des Arktischen Rates. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Vertrag auf seinen Konsultativberatungen bevollmächtigt ist, alle Fragen der menschlichen Aktivitäten in der südlichen Polarregion zu behandeln.

Schließlich ist das Verbot für russische Schiffe und Flugzeuge, die Häfen in Argentinien, Chile und RSA zu nutzen, für die Russische Föderation nicht aktuell. Während der 67jährigen Geschichte der Tätigkeit unserer nationalen Expedition waren Perioden, als unser Land provisorisch keine diplomatischen Beziehungen mit den Regierungen Chiles (1947-1964 und 1973-1990) und der RSA (1956-1990) hatte. Als Regierungen unserer Staaten im Vertragssystem als seine Mitbegründer zusammengearbeitet hatten, liefen sowjetische Seeschiffe in diesen Jahren die Häfen dieser Staaten der südlichen Hemisphäre nicht an. Die Expeditionsschiffe der komplexen und der sowjetischen antarktischen Expeditionen fuhren regelmäßig nach Antarktis und liefen die Häfen anderer südamerikanischen und afrikanischen Staaten an. 1980, als die UdSSR mit den regelmäßigen Interkontinentalflügen ihrer Transportflieger nach Antarktis begann, benutzten die Besatzungen der sowjetischen Flugzeuge IL-18 und IL-76 bis 1991 zu diesen Zwecken den Flughafen Maputo (Moçambique). Somit ist die Aufgabe, den russischen Schiffen und Flugzeugen den Weg nach Antarktis zu sperren, wie es der neuseeländische Professor vorschlägt, nicht realisierbar. Außerdem darf man die Möglichkeit, die Seeschiffe mit den atomaren Energieanlagen, um die Güter für die Expeditionen und die Teilnehmer nach Antarktis zu bringen, zu nutzen. Sie brauchen keine Zwischenstationen für die Auffüllung der Brennstoffvorräte.

Professor des Völkerrechtes aus Japan Akiho Shibata veröffentlichte den Artikel2, in dem die qualifizierten juristischen Einwände gegen die oben angeführten Argumente des neuseeländischen Autors mit den Hinweisen auf verschiedene Normen nicht nur aus dem Antarktis-Vertrag sondern auch des Völkerechtes angeführt werden.

Einige europäische Teilnehmer des internationalen Flugnetzes auf dem Königin Maud Land, die im „DROMLAN“ organisiert sind, informierten seine Teilnehmer über das Verbot ihrer Regierungen, die Arbeitskontakte mit der russischen Seite, darunter auch in der Antarktis zu pflegen. In diesem Zusammenhang äußern sie ihre Zweifel über die Möglichkeit, den russischen Eisflugplatz auf der Station „Nowolasarewskaya“ zu nutzen, falls sie in diesem Programm während der nächsten antarktischen Saison 2022-2023 mitwirken. Neben dem russischen Flugplatz wurde in die Realisierung der interkontinentalen Flüge das russische Transportflugzeug IL-76TD involviert. Gegenwärtig wurden keine Erklärungen über die Möglichkeit der Flüge mit diesem Flugzeug abgegeben. Jedoch müssen unsere „Partner“ beachten. dass Russland die Aufnahme anderen Typus der Flugzeuge auf dem Flugplatz der Station „Nowolasarewskaya“ verweigern kann, weil diese Flugzeuge entsprechende Genehmigungen für die Landung nach den festgelegten Verfahren erhalten müssen.

Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass Russland keine diskriminierenden Gegenmaßnahmen in der Antarktis gegenüber anderen Konsultativparteien dieses Vertrages erklärt hat und es für notwendig hält, alle seine Parteien über seine Verbundenheit zu allen Rechtsnormen, die in der internationalen antarktischen Gemeinschaft gelten, zu informieren. Zugleich soll unser Land darauf hinweisen, dass die Anwendung der Restriktionen oder Verbote gegenüber den russischen antarktischen Expeditionen in der Antarktis nicht ohne Aufmerksamkeit und Gegenmaßnahmen bleiben werden.

Bei der Eröffnung der XLIV. Konsultativberatung wurden ihre Teilnehmer von der Staatssekretärin und Sonderbeauftragten für internationale Klimapolitik Jennifer Morgan und Dr. Bettina Hoffmann Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz begrüßt. In ihren Beiträgen unterzogen beide offizielle Vertreterinnen der Bundesregierung die Militärhandlungen Russlands in der Ukraine einer scharfen Kritik und gaben den russlandfeindlichen Ton für weitere Diskussion der Fragen der Tagesordnung für dieses antarktische Forum an.

Er wurde von der ukrainischen Delegation aufgegriffen, die eine großdimensionale Demarche gegen die Kampfhandlungen Russlands in den Volksrepubliken Donezk und Lugansk und den angrenzenden östlichen Gebieten der Ukraine organisiert hat. Diese Delegation hat für Diskussion des Punktes 4 der Tagesordnung der XLIV. Konsultativberatung „Die Aktivitäten des Vertragssystems in der Antarktis“ das Informationsdokument (ID-85) „Realisierung des nationalen antarktischen Programms der Ukraine in der Situation des hybriden Krieges und der offenen Militäraggression der Russischen Föderation: Herausforderungen und Lehren“ vorgelegt, in dem unflätige provokative Schlussfolgerungen gegenüber der Russischen Föderation und die Aufforderungen für die Konsultativparteien enthalten wurden, Maßnahmen zur Einschränkung des Konsultativstatus Russlands im Vertragssystem zu ergreifen.

Die Diskussion solcher Fragen liegt nach der Überzeugung Russlands außerhalb des Rahmens der Konsultativberatung, hat keinen Bezug auf den Punkt 4 der Tagesordnung der Beratung. Laut den verfahrensmäßigen Vorschriften dürfen Informationsdokumente, die auf der Konsultativberatung vorgestellt werden, keine Entwürfe der Maßnahmen der Beratung enthalten. Sie müssen in die offiziellen Sprachen des Vertrages (Englisch, Spanisch, Russisch, Französisch) übersetzt werden. Die historischen Informationen über den Charakter der russisch-ukrainischen Beziehungen in der Antarktis, die von der Ukraine dargelegt wurden, sind ungenau, mitunter offen gefälscht. Das betrifft die Vermögensansprüche der Ukraine an die russischen antarktischen Stationen, die ozeanografischen Forschungen der ukrainischen Seite in Südlichen Ozean, den „negativen“ Einfluss Russland auf die Erhaltung des Status der Konsultativseite der Ukraine 2004.

Es ist bekannt, dass im Belavezha-Abkommen von 1991, das den Zerfall der UdSSR zur Folge hatte, der Anteil der Ukraine an der gemeinsamen Vermögensbilanz der UdSSR in der Höhe 16,37 Prozent eingeschätzt wurde. In den zwei Noten der Ukraine, die an das russische Außenamt 1992 und 1994 gerichtet wurden, forderte die ukrainische Seite, ihr zwei russische antarktische Statio. nen „Nowolasarewskaya“ und „Progress“ zu übergeben, deren Vermögenswert weit über 16,37 Prozent des gesamten Wertes des Gesamtvermögens Russlands, das in der Antarktis liegt, betrug. Bilanzwert der Station „Nowolasarewskaya“ 20 Prozent und der von „Progress“ 18 Prozent. In der Gegennote hat Russland der Ukraine vorgeschlagen, 16,37 Prozent des Vermögens, das sich in jeder russischen Station befindet, zuzuweisen, um eigene Forschungen zu führen und das Recht zu gewähren, die Staatsfahne der Ukraine zu hissen. Auf diesen Vorschlag kam keine Antwort.

2004 hat Ukraine den Status der Konsultativpartei im Vertrag beantragt. Dieser Antrag sollte auf der XXVII. Konsultativberatung in Kapstadt (RSA) behandelt werden. Gegen diesen Status ging die Delegation New Seelands vor, die auf die gesetzeswidrige Fischwilderei des Antarktisdorsches durch den ukrainischen Trawler im Bereich der Geltung der Konvention für die Erhaltung der marinen Lebewesen hingewiesen hat. Die russische Delegation äußerte sich auf dieser Beratung gegen den Antrag der Ukraine nicht, nur hat sie ihn nicht unterstützt. Nach den informellen Konsultationen zwischen den Leitern unserer Delegationen hat Ukraine unverzüglich die Note über den Verzicht auf die Vermögensansprüche in der Antarktis vorbereitet und an das Außenministerium Russlands gerichtet.

Während der Sommersaisons 2007-2008 und 2008-2009, als in der Antarktis die Programme des Vierten internationalen Polarjahres 2007-2008 realisiert wurden, gewährte Russland den ukrainischen Wissenschaftlern die Möglichkeit, ozeanografische Forschungen vom Bord des wissenschaftlichen Expeditionsschiffes „Akademik Fedotow“ zu führen. Schließlich wurde auf Initiative der ukrainischen Seite am 27. Juni 2012 in Jalta zwischen dem Staatsdienst für Hydrometeorologie und Umweltüberwachung und der Staatsagentur für Forschung, Innovationen und Informatisierung der Ukraine das Memorandum über die wissenschaftlich-technische Kooperation in der Antarktis unterzeichnet. Dieses signifikante Ereignis wird im ukrainischen Dokument ID-85 nicht einmal erwähnt.

Auf Drängen der Vorsitzenden der XLIV. der Konsultativberatung Tania von Uslar-Gleichen der Beauftragten für Fragen des allgemeinen und besonderen Völkerrechts im Auswärtigen Amt (Bundesrepublik) wurde die Diskussion dieses Informationsdokuments in die Tagesordnung des Plenums dieser Beratung über den Punkt 4 aufgenommen, die am 24. Mai 2022 stattgefunden hat. Die Delegationen der EU-Staaten sowie der USA, Australiens, New Seelands und einige andere bekundeten wie auf Kommando die Unterstützung der ukrainischen Vorschläge. Als sich die russische Delegation zum Wort meldete, verließen sie ostentativ den Sitzungssaal. Unsere Erklärung hörten die im Saal gebliebenen Delegationen Chinas, Indiens, Südafrikas, der Republik Korea und Perus. Jedoch hatte diese Demarche keinesfalls Auswirkungen für den Konsens bei der Diskussion der ukrainischen Vorschläge – den Grundsatz der Beschlussfassung im Vertragssystem. Als Ergebnis wurde im Abschlussbericht der XLIV. der Konsultativberatung erwähnt, dass die Diskussion der Fragen, die mit dem Einfluss der „russischen Militäraggression in der Ukraine“ verbunden sind, keinen Konsens bekommen hat und deshalb von den Beratungsteilnehmern nicht beschlossen wurde.

Ist die Position der europäischen Konsultationsparteien (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Spanien, Italien, Niederlande, Norwegen, Polen, Vereinigtes Königreich, Ukraine, Finnland, Frankreich, Tschechien, Schweden), der Mitglieder von British Commonwealth (Australien und Neu Seeland), der USA sowie ihres langjährigen Verbündeten in Asien (Japan) vollkommen klar, löst ähnliche Position der lateinamerikanischen Staaten (Argentinien, Brasilien, Uruguay, Chile, Ecuador) ernsthafte Besorgnis aus. Nach der Meinung des Autors entstand diese Situation im Ergebnis der aktiven propagandistischen Kampagne in den internationalen Massemedien. In den modernen Informationskriegen wurde die Dominanz der virtuellen Auffassung der internationalen Entwicklungen über ihren realen Inhalt zum unwiderlegbaren Argument. Unser Land steht in dem Ausmaß und dem Engagement der Konterpropaganda bei der Diskussion der russischen Militäroperation im Osten der Ukraine wesentlich nach.

Nichtkonstruktive und sogar aggressive Position der Ukraine bei der Diskussion der antarktischen Fragen, die die kollektive Unterstützung der prowestlichen antarktischen Gemeinschaft gefunden hat, fand auch in der Tätigkeit solcher Verwaltungsgremien des Vertragssystems wie COMNAP und das wissenschaftliche Komitee für antarktische Forschung, die die Verbreitung der proukrainischen Positionen in ihren internationalen antarktischen Organisationen unterstützen, ihren Niederschlag. Diese Tätigkeit widerspricht dem Mandat dieser Organisationen absolut.

Russland in der internationalen antarktischen Kooperation

Die internationale Kooperation ist eine der wichtigsten Vorschriften des Vertrages. Sie wird in der Forschung, der Expeditionslogistik, den Naturschutzaktivitäten und der Entwicklung einiger politisch-rechtlichen Dokumente des Vertragssystems realisiert. Unser Land nimmt an diesem Prozess seit dem Internationalen Geophysischen Jahr 1957-1958 aktiv teil. Um die Kooperation mit anderen Vertragsparteien zu erweitern und zu stärken, wurden mehrere bilaterale Memoranden und Abkommen mit einzelnen Konsultativparteien, darunter auch Abkommen zwischen den Regierungen, Ressorts und Instituten geschlossen. Dazu gehören:

- Abkommen zwischen dem Ministerium für Forschung und technische Politik der Russischen Föderation und dem Bundesministerium für Bildung, Forschung und Technologien der Bundesrepublik Deutschland über die Kooperation im Bereich der See- und Polarforschung vom 10. Februar 1995;

- Abkommen zwischen der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung der Republik Chile über die Kooperation in der Antarktis vom 14. Februar 1995;

- Gemeinsame Erklärung der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung Neu Seelands über die Kooperation in der Antarktis vom 16. November 2002;

- Abkommen über die wissenschaftlich-technische Kooperation und Zusammenarbeit im Bereich der materiell-technischen Versorgung in der Forschung der Antarktis zwischen dem Arktischen und antarktischen Forschungsinstitut des Staatsdienstes für Hydrometeorologie und Umweltüberwachung der Russischen Föderation und dem Peruanischen antarktischen Institut vom 21. Dezember 2005;

- Memorandum über die Zusammenarbeit zwischen der Russischen antarktischen Expedition und dem Koreanischen Institut für Polarforschung vom 12. Juli 2007;

- Memorandum über die Kooperation in der Antarktis zwischen dem Staatsdienst für Hydrometeorologie und Umweltüberwachung der Russischen Föderation und dem Ministerium für Nationalverteidigung der Ostrepublik Uruguay vom 12. Oktober 2010;

- Memorandum über die gegenseitige Verständigung zwischen der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung Australiens über die Kooperation in der Antarktis vom 31. Januar 2012;

- Memorandum zwischen dem Staatsdienst für Hydrometeorologie und Umweltüberwachung der Russischen Föderation und der Staatsagentur für Forschung, Innovationen und Informatisierung der Ukraine über die wissenschaftlich-technische Kooperation in der Antarktis vom 27. Juni 2012;

- Memorandum über die gegenseitige Verständigung zwischen der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung der Vereinigten Staaten Amerikas über die Kooperation in der Antarktis vom 8. September 2012;

- Abkommen zwischen der Regierung der Russischen Föderation und der Republik Belarus über die Kooperation in der Antarktis vom 15. März 2013;

- Memorandum über die gegenseitige Verständigung in der antarktischen Kooperation zwischen dem arktischen und antarktischen Forschungsinstitut (Staatsdienst für Hydrometeorologie und Umweltüberwachung) und dem türkischen antarktischen Zentrum für Polarforschung vom 10.Juli 2014;

- Memorandum über die gegenseitige Verständigung zwischen der Chinesischen Arktischen und antarktischen Administration der ozeanischen Staatsverwaltung der Volksrepublik China und dem arktischen und antarktischen Forschungsinstitut (Staatsdienst für Hydrometeorologie und Umweltüberwachung) über die Kooperation in der Antarktis vom 25. Mai 2017;

- Memorandum über die gegenseitige Verständigung zwischen der Regierung der Republik Südafrika und der Regierung der (RF) über die Kooperation in der Antarktis, unterzeichnet von den Parteien am 19. Marz 2021 in Pretoria und am 23. April in Moskau.

Die aufgelisteten Abkommen haben in der Regel den Rahmencharakter, das gibt die Möglichkeit, konkrete Verträge und Abkommen zwischen den nationalen antarktischen Expeditionen und Forschungsorganisationen im vereinfachten Verfahren zu schließen. Die oben angeführte Liste der Partnerstaaten Russlands in der antarktischen Kooperation beschränkt sich auf die Zusammensetzung ihrer Teilnehmer nicht, dadurch wird sie wesentlich erweitert. Zu den nationalen antarktischen Programmen anderer Konsultativparteien, die keine offiziellen Abkommen über die Kooperation haben, kann man Frankreich, Polen, Bulgarien, Brasilien, Belgien sowie die nichtkonsultativen Parteien, etwa wie die Schweiz zählen.

Corona-Pandemie, die 2019 begann, hat die Veranstaltung internationaler Beratungen verschiedener Verwaltungsgremien des Vertragssystems beeinflusst. So wurde die XLIII. Konsultativberatung in Helsinki (Finnland), die für den Juni 2020 geplant war, abgesagt. 2021 fand sie in Paris (Frankreich) Online statt. Die Tagungen der Kommission für die Erhaltung der marinen Lebewesen der Antarktis fanden 2020 und 2021 im ähnlichen Verfahren statt. Auch COMNAP musste bei seinen jährlichen Beratungen ähnliches Verfahren nutzen. Selbstverständlich hatte das Auswirkungen für die Effizienz der Foren, weil die geografische Vertretung ihrer Teilnehmer den ganzen Erdball umfasst, daher mussten einige Teilnehmer der Online-Beratungen nachts arbeiten. Außerdem erfordert die Lösung einiger Fragen der Tagesordnung, beispielsweise die Gewährung des Status der Konsultativseite des Vertrages zusätzliche informelle bi- und multilaterale Formate. Das ist Online äußerst schwierig.

Harte Hygienemaßnahmen während der Corona- Pandemie betrafen alle nationalen antarktischen Expeditionen sowie die letzten Häfen der südlichen Hemisphäre auf ihren Wegen zum Bestimmungsort und zurück. All das hat die Möglichkeit, verschiedene Expeditionsprojekte in den letzten drei antarktischen Saisons 2019-2020, 2020-2021 und 2021-2022 effizient durchzuführen, wesentlich beeinflusst. In dieser Zeit wurden die Teilnehmerzahl der Saisonexpeditionen und die Anzahl der Flug- und Schiffsoperationen in der Antarktis abrupt gekürzt. Die Expeditionsteilnehmer mussten Quarantänemaßnahmen vor ihrer Abfahrt nach Antarktis mit den Schiffen in den Abfahrthäfen und in den Flughäfen während der transatlantischen Flüge aus Südamerika, Südafrika, Australien und Neu Seeland durchlaufen. Erschwert wurde auch der Austausch der gesammelten feldmäßigen Fundstücke, um gemeinsame Laboruntersuchungen durchzuführen.

Die Probleme, die während der Corona-Pandemie entstanden, sind zeitlich eingeschränkt, die unerwarteten politischen Forderungen, die im Vertragssystem im Ergebnis der speziellen Militäroperation Russlands in der Ukraine entstanden sind, lösen ernsthafte Besorgnis um Weiterbestehen einiger internationalen Projekte aus, an denen unser Land mitmacht. Bekanntlich hilft die internationale Kooperation, die Kosten für die Durchführung der kostspieligen Naturforschungen und Transportexpeditionen zwischen den Teilnehmern gemeinsamer Projekte zu reduzieren. Außerdem erlaubt die Kooperation, den Zugang zu den modernen Technologien, analytischen Geräten und Transportmitteln den Zugang zu erhalten, über die einige Parteien des Antarktisvertrages nicht verfügen.

Zugleich darf man nicht vergessen, dass die Mitwirkung in den internationalen Programmen die Partner in den gemeinsamen Projekten fest verbindet und mitunter manche von ihnen vor die unüberwindbaren Schwierigkeiten stellt, falls mindestens ein Teilnehmer ausscheidet. Politische Entscheidungen, die einige prowestliche Konsultativparteien gegenüber der Kooperation mit den russischen Organisationen in der Antarktis getroffen werden, können die Erfüllung ihrer nationalen Aufgaben in der südlichen Polarregion wesentlich beeinflussen. Beispielsweise wird der Verzicht auf die Nutzung des russischen Flugzeuges IL-76TD im „DROMLAN“-Programm auf die Versorgung einiger antarktischen Stationen, die auf dem Königin Maud Land und in den angrenzenden Gebieten liegen, einwirken. Nur mit diesem Flugzeug kann man die Güter in einige Punkte der Antarktis mit Fallschirmen bringen. Der Verzicht auf die Leistungen dieses russischen Flugzeuges kann die Kosten für die Logistik in einigen Stationen und nationalen Programmen wesentlich erhöhen.

„DROMLAN“-Programm wurde 2003 von den nationalen antarktischen Expeditionen Belgiens, Deutschlands, Indiens, der Niederlande, Norwegens, Russlands, Vereinigten Königreichs, Finnlands, Schwedens, der RSA, Japans gebildet. Entsprechend diesem Programm erfolgen interkontinentale Flüge zu den Landeplätzen der russischen Station „Nowolasarewskaya“ und der norwegischen Station „Troll“ sowie innenkontinentale Flüge der Flugzeuge DC-3 BT-67 „Basler Turbo“ und „Twin-Otter“. Flugoperationen realisiert in diesem Programm in diesen Jahren logistisches Unternehmen aus der RSA „ALSI“. Ihm gehört das provisorische Passagierterminal, das im Raum des Landeplatzes der Station Nowolasarewskaya“ liegt. In der norwegischen Station „Troll“ gibt es so ein Terminal, in dem einige Dutzend Fluggäste übernachten könnten, noch nicht.

Als das wichtigste Transportmittel für interkontinentale Flüge wird heute die russische Maschine IL-76DT benutzt, weil sie nicht nur Passagiere sondern auch wesentlichen Umfang der Güter transportieren kann. Die normalen Passagierflugzeuge, die in der letzten Zeit in der Antarktis erscheinen, können das nicht leisten. Der Landeplatz in der Station „Nowolasarewskaya“ entspricht allen Anforderungen für diesen Typus der Flugzeuge und hat entsprechendes aeronautisches Profil, das von dem territorialen Organ – der Föderalen Agentur für Flugtransport ausgestellt wird. Der Ausschluss des Landeplatzes der russischen Station „Nowolasarewskaya“ und des Flugzeuges IL-76 aus dem Programm der Saisonoperationen des „DROMLAN“-Programms wird die Möglichkeit der traditionellen Strecken der innerkontinentalen Flüge wesentlich beeinflussen und mit den Besuchen der Mitarbeiter westeuropäischer nationaler antarktischen Expeditionen in der russischen Station „Nowolasarewskaya“ unvermeidlich verbunden. Das betrifft auch die Realisierung einiger Forschungsprogramme, bei denen es notwendig ist, die Luftfahrt zu nutzen, weil Brennstoffversorgung für das Tanken der deutschen Flugzeuge „Polar-5“ und „Polar-6“ bis heute auf dem Flugplatz „Nowolasarewskaya“ liegt.

Die Möglichkeit, mehrjährige Forschungen der Vogelbrutstätten der Meeresvögel und die Umweltsituation auf der Halbinsel Fildes (King George-Insel), die die Mitarbeiter der Friedrich-Schiller-Universität, Jena seit über 15 Jahren führen und auf der russischen Station „Bellingshausen“ stationiert sind, und ihre Transportmittel nutzen, werden in Zweifel gezogen.

Polnische antarktische Station „Arztowski“ (King George-Insel) und Saisonstation „Dobrowolski“ (Bunger Oasis) werden mit den russischen Schiffen „Professor Logatschow“ und „Akademik Fedorow“ logistisch versorgt. Falls diese Operationen eingestellt werden, wird dadurch die weitere Arbeit in Zweifel gestellt.

Die Erfüllung der Forschungen nach den gemeinsamen Programmen kann durch die Einstellung der Geschäftskontakte russischer und französischer Fachleute wesentlich beeinflusst werden. Das ist die Untersuchung des Eiskernes aus dem tiefen Bohrloch, das in der russischen Station „Vostok“ gebohrt wurde.

Der Verzicht auf die Arbeitskontakte einiger westlichen antarktischen Programme mit der russischen antarktischen Expedition wird hauptsächlich unseren westlichen Kollegen schaden. Selbstverständlich wird russische antarktische Expedition gewisse Schwierigkeiten mit der Lieferung der Ersatzteile und neuer Geberelemente für die Geräte westeuropäischer Produktion erleben. Dieses Problem ist nicht so relevant und kann durch russische Partner geregelt werden.

 

Antarktis-Vertrag von 1959 ist am 23. Juni 1961 rechtskräftig geworden und im Juli 1961 fand in der australischen Hauptstadt Canberra die I. Konsultativberatung statt – das oberste Verwaltungsgremium des Vertrages. Eines der Hauptpostulate dieses regionalen völkerrechtlichen Aktes ist die Erhaltung des Friedens in der Antarktis. Das soll durch die Verhinderung der internationalen Spannungsherde im Geltungsbereich des Vertrages erreicht werden. Es ist klar, dass dieser Grundsatz auch für die Konsultativparteien gilt, die an den ordentlichen Konsultativberatungen teilnehmen.

Es ist bekannt, dass im Laufe von 60 Jahren der Geltung des Vertrages die Konsultativparteien an mehreren militärischen politischen Konflikten in anderen Regionen des Planeten wirkten und dadurch die internationale Gemeinschaft mehrmals der Gefahr des nuklearen Weltkrieges stellten. Aber diese Konflikte und die schärfsten politischen Differenzen zwischen den Konsultativparteien waren niemals das Objekt der Diskussionen auf den Plattformen der ordentlichen Konsultativberatungen. Zum ersten Mal hat die Ukraine diese Tradition 2022 auf der XLIV. Konsultativberatung in Berlin verletzt. Die ukrainische Position wurde von den Vertretern und Anhängern der westlichen Welt unterstützt, unter ihnen waren auch die Gründungsländer des Vertrages.

Es ist mit Bedauern festzustellen, dass die Delegationen Australiens, Argentiniens, Belgiens, Neu Seelands, Norwegens, des Vereinigten Königreiches, der USA, Frankreichs, Chiles, Japans wahrscheinlich nicht nur den Vertragstext, den ihre Vorgänger am 1. Dezember 1959 in Washington unterzeichnet haben, und die Verfahrensregeln der Konsultativberatung sowie die langjährigen Traditionen des internationalen antarktischen Rechtssystems vergessen haben. Die russlandfeindliche Welle, die die westliche Welt in den letzten Jahren überflutet hat, spülte die Grundsätze und Eckpfeiler des Vertrages, der inmitten des kalten Krieges geschaffen wurde, ab. Unter einigen westlichen Politologen herrscht die verbreitete Meinung, dass das Völkerrecht, das nach der Beendigung des Zweiten Weltkrieges entwickelt wurde, sich überholt hat, und Russland nicht berechtigt ist, die ständige Mitgliedschaft im UNO-Sicherheitsrat zu besitzen. Jedoch unterstützen gar nicht alle Staaten, die zu dieser internationalen Organisation gehören, die Position der USA und ihrer Verbündeten. Ähnliche Situation entsteht auch im Vertragssystem, in dem die Vertreter der prowestlichen Welt zweifellos wesentliche Mehrheit im Vergleich zu den Anhängern der russischen Positionen besitzen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass der Vertrag sich von vielen anderen regionalen völkerrechtlichen Akten durch zwei wichtige Kriterien unterscheidet. Das sind der Status der Konsultativpartei und die Konsensregel bei der Beschlussfassung in allen Gremien des Vertragssystems. Das erste Kriterium bedeutet, dass die Fragen der Tagesordnung der Konsultativberatung und die Beschlussfassung bzw. das Verhängen des Vetos nur jenen Vertragsparteien gehört, die das aktiv wirkende Forschungspartei bzw. eine antarktische Station besitzen. Das zweite bedeutet die Möglichkeit, die Beschlüsse in den Verwaltungsgremien des Vertragssystems auf der Grundlage der einheitlichen Meinung der Parteien zu fassen, falls es keine begründeten Einwände gibt, ohne die Abstimmung durchzuführen.

Somit ist es heute möglich, die Beschlüsse auf den ordentlichen Konsultativberatungen nur dann zu fassen, wenn es keine Einwände mindestens von einer der 29 Konsultativparteien des Vertragssystems gibt. Alle Änderungen der Verfahrensregeln der Konsultativberatung sind nur im Konsens möglich. Das bedeutet, dass es heute unmöglich ist, die Meinung Russlands auszuschließen und gegen es Diskriminierungsbeschlüsse zu fassen. Daher ist es komisch, dass die Delegationen der Konsultativparteien das nicht verstehen. Daher hat die von ihnen unternommene Demarche gegen Russland offen propagandistischen, aber nicht den rechtlichen Charakter.

Es sei darauf hinzuweisen, dass die Forderung, die Arbeitskontakte mit Russland in der Erforschung der Antarktis nicht alle Regierungen der Konsultativparteien zum Ausdruck gebracht haben. Die entstandene Situation kann eine gewisse Spaltung zwischen den Vertragsparteien verursachen. Es ist zu erwähnen, dass eben so ein Ergebnis einige seiner Gründer inoffiziell anstrebten, die auf eigene Interessen in der eigenen nationalen Souveränität in der Antarktis nicht verzichtet haben. Man möchte hoffen, dass andere führende antarktische Mächte dieses Problem nicht außer Acht lassen werden, weil es die Entstehung einiger internationalen Verträge über Antarktis zur Folge haben kann, deren Parteien nicht als Gesinnungsgleiche sondern als Verbündete in den politischen Allianzen vereint werden.

Der Antarktisvertrag wirkt seit über 61 Jahren erfolgreich. Er überstand recht ernsthafte kritische Situationen, jedoch haben die Vertragsparteien immer den vernünftigen Kompromiss zwischen den gemeinsamen politisch-rechtlichen Werten dieses völkerrechtlichen Aktes und den eigenen nationalen Interessen in dieser Region gefunden.

 

 

1 Hemmings Alan. Does the Antarctic Treaty System have a moral duty to respond to Russiaꞌs invasion of Ukraine // Pollarconnection.org, 18.03.2022.

2 Shibata Akiho. How can the Antarctic Treaty System respond to the Russian invasion of Ukraine? // Polarconnection.org, 20.04.2022.

 

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